agb - MH-Direkt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Gegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der MH|direkt e-commerce & fulfillment GmbH & Co KG (nachfolgend MH|direkt). Diese regeln die Erbringung und Ausführung gemäß dem in einem Angebot, sowie dessen Ergänzungen, angebotenem Leistungsumfang.

2.  Ausführungsbedingungen, Endtermin, Testphase, Verantwortlichkeiten

  • Das Angebot sowie seine Ergänzungen enthält die Beschreibung der Leistung sowie die Planungs- und Ausführungsbedingungen, Angaben über zur Verwendung kommende Programme sowie sonstige Dienstleistungen.
  • Die Vertragspartner können im Angebot einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen Plantermin für die Beendigung der Werkleistungen vereinbaren.
  • Der Kunde wird die Leistungen nach Start des Projekts (Fertigstellungsdatum) unverzüglich abnehmen. Eine unerhebliche Abweichung von den vereinbarten Leistungsmerkmalen berechtigt den Kunden nicht, einen Mangel zu reklamieren. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass spätestens 30 Tage nach Start das Projekt als abgenommen gilt, sofern vom Kunden kein Mangel aufgezeigt wird.
  • MH|direkt verpflichtet sich, allfällig auftretende Mangelhaftigkeit des Produktes innert angemessener Frist zu beheben, wo eben sich der Kunde ausdrücklich verpflichtet, den Mangel schriftlich detailliert MH|direkt bekannt zu geben und MH|direkt eine angemessene Frist, jedoch mindestens 4 Wochen für die Behebung dieses Mangels einzuräumen.
  • Die Verantwortlichkeiten der Vertragspartner sind im Angebot aufgeführt. Bei der Leistungserbringung ist MH|direkt davon abhängig, dass der Kunde die übernommenen Verantwortlichkeiten erfüllt. Geschieht dies nicht, oder wird kein Verantwortlicher benannt und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, kann MH|direkt Änderungen des Zeitplans und der Preise verlangen.

3. Unteraufträge

  • MH|direkt kann Werkleistungen an von ihr ausgewählte, unabhängige Unterauftragnehmer vergeben. MH|direkt ist nicht verpflichtet, den Kunden davon zu informieren
  • Die in diesen AGB-Werkleistungen enthaltenen Bedingungen für das MH|direkt Personal gelten in gleichem Umfang auch für das Personal des Unterauftragnehmers.

4. Personal:

  • Die Vertragspartner benennen jeweils einen Ansprechpartner (Projektleiter) zur gegenseitigen Abstimmung und Klärung aller Fragen, die sich im Verlauf der Leistungserbringung ergeben.
  • Die Vertragspartner sind während der Leistungserbringung für die Beaufsichtigung, Steuerung und Kontrolle ihrer jeweils eingesetzten Mitarbeiter verantwortlich. 
5. a) Gewährleistung
MH|direkt wird Gewährleistungsmängel, die vom Kunden in schriftlicher Form gemeldet wurden, beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Fertigstellungsdatum. Beanstandungen sind MH|direkt spätestens innert 3 Tagen anzuzeigen. Weitere Ansprüche, wie der oben beschriebene Anspruch auf Verbesserung, sind ausgeschlossen.
 
5. b) Verbraucherpreisindex
  • Die vereinbarten Preise sind, anhand des Verbraucherpreisindex (VPI), welcher von der Statistik Austria kontinuierlich verlautbart wird, wertgesichert.  Die Anpassung der vereinbarten Preise kann einmal jährlich auf Basis der letzten im abgelaufenen Jahr verlautbarten Indexzahl mit Wirkung auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres erfolgen. Ausgangsbasis für weitere Anpassung ist dann die der jeweils letzten Anpassung zu Grunde liegenden Indexanzahl.
  • Bei Preiserhöhung durch Leistungen, Drittanbieter, nicht vom VPI erfassten preisbildenden Faktoren, behält sich MH direkt vor, einseitig Preisanpassungen durchzuführen.

 

5. c) Nachbesserungsklausel
MH | direkt behält sich vor, die im Angebot enthaltenen Preise, je nach Projektentwicklung (Abweichung >10 %) zu überprüfen und gegebenenfalls einseitig nachzubessern. Zudem behält sich MH | direkt vor, Fehler in der Preiserstellung einseitig zu berichtigen.

6. Vertrauliche Informationen, Datenschutz

  • Die Vertragspartner werden während der Vertragserfüllung grundsätzlich nur nicht-vertrauliche Informationen austauschen. Zum Austausch vertraulicher Informationen, die als solche besonders zu bezeichnen sind, ist der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung erforderlich.
  • Die Vertragspartner und ihre Erfüllungsgehilfen verpflichten sich, über technische, personelle, kaufmännische und sonstige Angelegenheiten des anderen Vertragspartners, soweit diese für den anderen wesentlich und nicht allgemein bekannt sind, Stillschweigen zu bewahren (Geheimhaltung). Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nicht gegenüber Personen, die mit der Sache befasst sind oder ein Recht auf Auskunft haben.
  • MH|direkt Mitarbeiter, die Zugang zu diesen Daten haben, werden ausdrücklich zur Geheimhaltung dieser Daten im Sinne des §20 Datengeheimnis des Datenschutzgesetzes verpflichtet. MH|direkt wird solche Daten für keine anderen als die vereinbarten Zwecke verwenden und sie ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht weitergeben.
  • Sämtliche Kunden- und Bestelldaten, welche über den Webshop generiert werden, verbleiben im Besitz des Auftraggebers und dürfen weder von MH direkt noch von Drittanbietern verwertet werden.
  • MH direkt ist gegenüber Dritten zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Diese Verschwiegenheitspflicht betrifft alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Umstände, insbesondere Informationen über Vorgesetzte, Mitarbeiter, Bezugsquellen, Kunden und sonstige Vertragspartner, über Vertragsabschlüsse und Konditionen, über wirtschaftliche, technische, betriebliche, steuerliche und persönliche Verhältnisse, über Geschäftspapiere und Geschäftspläne aller Art sowie über interne Betriebsangelegenheiten. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf automationsunterstützte, verarbeitete Daten und auf deren Übermittlung im Sinne des § 20 DSG.
  • MH direkt verpflichtet sich, Daten aus Datenverarbeitungen oder sonstigen Quellen, die ihr anvertraut wurden, zugänglich gemacht worden sind oder auch nur zufällig diesem zur Kenntnis gelangt sind, nicht an Dritte zu übermitteln, sofern nicht eine ausdrückliche Anordnung des Kunden vorliegt. Davon ausgenommen sind lediglich durch Gesetz oder behördliche Anordnung vorgeschriebene Auskunftspflichten.
  • MH direkt  wird die vorstehenden Verpflichtungen auf seine Mitarbeiter überbinden. Im Falle der Beziehung Dritter ist MH direkt verpflichtet, seine Verschwiegenheitsverpflichtung auf Kooperationspartner zu überbinden.
  • Weiter Informationen sind der Datenschutzerklärung von MH direkt zu entnehmen: Datenschutz.

7. Materialien Dritter

  • Der Kunde kann – soweit im Leistungsumfang vorgesehen – Materialien Dritter zur Abänderung oder Anfertigung von daraus abgeleiteten Materialien an MH|direkt oder ihre Unterauftragnehmer übergeben.
  • Der Kunde wird sicherstellen, dass die Nutzungsbedingungen für Materialien Dritter einer Bearbeitung im Rahmen des Punkt 7a nicht entgegenstehen.
  • Der Kunde stellt MH|direkt und ihre Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die aufgrund einer unberechtigten Übergabe zur Bearbeitung entsprechend Punkt 11.1. entstehen.

8. Haftung

  • MH|direkt übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden, mit Ausnahme des Nachweises von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden (z.B. durch Arbeitsergebnisse verursachte Folgeschäden) und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass zum Beispiel bei illegalen Eingriffen Dritter oder illegaler Übergabe von Daten an Dritte MH|direkt keinerlei Haftung übernimmt. Auch werden Schadenersatzansprüche und Ansprüche jeglicher sonstiger Art ausgeschlossen, für den Fall, dass MH|direkt infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Brand, Diebstahl, Vandalismus nicht in der Lage ist, die zugesagten Leistungen zu erbringen.

9. Systemsicherheit
Hinsichtlich der Systemsicherheit gilt als vereinbart, dass der Kunde für die Sicherheit seines eigenen Systems selbst verantwortlich ist und MH|direkt für allfällige Schäden durch einen allfälligen nicht korrekten Datentransfer (eventuell Viren, etc.) nicht haftbar gemacht werden kann.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

  • Alle Urheberrechte an den erbrachten Leistungen (Computerprogramme, Softwarelösungen, Dokumentationen, Konzepte etc.) stehen MH direkt bzw. deren Lizenzgebern zu. MH direkt räumt dem Kunden ein nicht-exklusives, zeitlich unbeschränktes Recht ein, die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Leistungen und Computerprogramme nach den dort festgelegten Spezifikationen sowie nach Maßgabe des geltenden Urheberrechts in seinem Geschäftsbetrieb zu nutzen.
  • Nutzen in Bezug auf Computerprogramme ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Programme und Daten zum Zwecke ihrer Ausführung. Zur Nutzung gehört auch die Ausführung der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der überlassenen Computerprogramme, ferner die Herstellung von Sicherungskopien des überlassenen Computerprogramms und den darin enthaltenen Daten, sofern dies für die künftige Benutzung des Programms, der Daten oder des Gesamtsystems erforderlich ist. Grundsätzlich darf nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden, welche in eindeutiger Art und Weise als solche zu kennzeichnen ist.
  • Weiters ist dem Kunden oder Dritten nicht gestattet, die urheberrechtlich geschützten Leistungen von MH DIREKT durch alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten nach dem Urheberrechtsgesetz ohne Zustimmung von MH direkt zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen und wiederzugeben, zu bearbeiten oder umzugestalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm gewährten nicht-exklusiven Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
  • Der Kunde ist berechtigt, die überlassenen Computerprogramme mit anderen Computerprogrammen zu verbinden. Weitergehende Änderungen der Programme sowie Fehlerkorrekturen sind nur in dem Umfang zulässig, als diese zur bestimmungsmäßigen Benutzung notwendig sind. Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine andere Darstellungsform ist untersagt.
  • Ausgenommen hiervon ist eine teilweise Übersetzung zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit einem überlassenen Computerprogramm oder mit anderen Computerprogrammen unter den in § 40e UrhG festgelegten Beschränkungen.
  • Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Computerprogramme oder Konzepten werden keine Rechte, insbesondere Miturheberrechte erworben.
  • Verstöße gegen die obigen Bestimmungen haben Schadenersatz zur Folge.
11. Zahlungskonditionen, Zahlungsverzug
  • Alle im Angebot genannten Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen MwSt.
  • MH|direkt stellt die Dienstleistung monatlich in Rechnung.
  • Leistungen von Drittanbietern werden wöchentlich in Rechnung gestellt.
  • Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug innert einer Frist von 14 Tagen zahlbar.
  • Bei Zahlungsverzug ist MH|direkt berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnungen, Inkasso, sowie außergerichtliche Anwaltskosten zusätzlich zu verrechnen. Verzugszinsen werden mit 15 % p. a. vereinbart.
  • Die Vertragsparteien sind auch übereingekommen, dass für den Fall des Zahlungsverzuges MH|direkt berechtigt ist, seine entsprechenden Dienstleistungen auszusetzen oder zurückzubehalten. Darüber hinaus ist MH|direkt auch berechtigt, Waren, Geräte, Adressbestände oder sonstige Vermögensgegenstände des Kunden, die sich infolge der Geschäftsbeziehungen in Gewahrsam der MH|direkt befinden, als Sicherheit einzubehalten. Für den Fall, dass nicht innert 14 Tagen nach Mitteilung dieses Einbehaltes durch MH|direkt an den Kunden eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird, können diese Vermögensgegenstände auch veräußert und der Veräußerungserlös auf die aushaftenden Rechnungssummen zu obigen Konditionen angerechnet werden.
  • Darüber hinaus ist MH|direkt berechtigt, Leistungen aus Verträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
  • Die Einhaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von MH|direkt nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet.
  • Kommt es zu Verzögerungen, die größtenteils auf Änderungswünsche u.Ä. des Auftraggebers (oder auf geänderte interne und externe Faktoren des Auftraggebers) zurückzuführen sind, werden die monatlichen Zahlungen spätestens nach dem zweiten vollen Monat nach geplantem Projektstart in Rechnung gestellt. Der geplante Projektstart wird im Rahmen der Angebotslegung definiert bzw. beginnt mit der Fertigstellung der Projekteinrichtung durch MH direkt. Zu den monatlichen Zahlungen zählen u.A. der monatliche Mindestumsatz, Postfächer, Kundendienstpauschalen, Hosting und andere Betriebsgebühren.
  •  MH direkt behält sich vor, bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen, die Auslagerung nur nach vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen (inklusive Abschlussrechnung) vorzunehmen. Insofern keine vollständige Bezahlung erfolgt, kann die Ware bis zum Erhalt dieser einbehalten werden.

12.  Rahmenbedingungen für die Adressvermittlung

  • MH|direkt ist im Rahmen von Adressvermietungen nur Vermittler.
  • MH|direkt übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Eigentümer / Vermieter gemachten Angaben und haftet nicht für gegebene Zusagen.
  • Für die Zustellbarkeit der angemieteten Adressen übernimmt MH|direkt keine Haftung.  
  • Die von MH|direkt abgegeben Angebote sind freibleibend und bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Eigentümers.
  • Die gemieteten und übergebenen Adressen dürfen nur in Unternehmen weiterverarbeitet werden, welche entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz dafür zugelassen sind. In jedem Falle jedoch unterliegen die Adressen den einschlägigen Bedingungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

13.  Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Lauterach, als zuständiges Gericht für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften und Rechtsbeziehungen jeglicher Art zwischen MH|direkt und ihren Kunden wird ausdrücklich das jeweils zuständige Gericht in Feldkirch vereinbart. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.

14.  Schriftlichkeit
Nebenabreden, Änderungen oder Abweichungen bedürfen der Schriftform, von der auch nur schriftlich abgegangen werden kann.